Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.01.1982, Az.: 4 AZR 435/79
Kassierer; Einfacher Kassenverkehr; Eingruppierung; Überwiegende Tätigkeit; Tarifliche Mindestvergütung; Justitiable Tarifnorm
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.01.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 435/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10198
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 24.07.1978 - 5 Ca 2/78
- LAG Berlin 12.01.1979 - 11 Sa 96/78
Rechtsgrundlage
- § 7 TarifR MT/Banken
Fundstellen
- BAGE 37, 370 - 379
- Betr. 1982, 2713
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Eingruppierung eines Kassierers an einer "kleinen Kasse" ist außerdem zu prüfen, ob und inwieweit gleichzeitig "einfacher Kassenverkehr" vorliegt.
2. Der MTV-Banken sieht vor, daß in Fällen, in denen keine überwiegende Tätigkeit für die Eingruppierung maßgebend ist, die tarifliche Mindestvergütung nach einer Tätigkeit bestimmt werden kann, die "der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt"". Es ist zweifelhaft, ob diese Tarifnorm überhaupt justitiabel ist.