Bundesfinanzhof
Urt. v. 12.12.1969, Az.: V S 8/69
Instandsetzung eines Kraftfahrzeugs; Einheitlicher Umsatz; Reparaturwerkstatt; Rechnungen; Reparaturarbeiten
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 12.12.1969
- Aktenzeichen
- V S 8/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10353
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1 Nr. 1 UStG 1951
- § 2 UStG 1951
- § 2 Abs. 1 UStDB 1951
Fundstellen
- BStBl II 1970, 362
- DB 1970, 763-764 (Volltext mit amtl. LS)
- DStR 1970, 247 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Instandsetzung eines Kraftfahrzeugs ist ein einheitlicher Umsatz der Reparaturwerkstatt; er kann nicht dadurch in zwei Umsätze aufgespaltet werden, daß der Kunde zwei Rechnungen erhält, eine über die Reparaturarbeiten von der Werkstatt und eine zweite über die benötigten Ersatzteile von der Firma, von der die Werkstatt die Ersatzteile bezogen hat.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 12.12.1969 - AZ: V R 105/69