Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.02.1986, Az.: BVerwG 4 C 4/84
Teilungsgenehmigung; Grundstück im Außenbereich; Nutzungszweck; Planfeststellung; Bebauung des Grundstücks; Bindungswirkung; Nutzung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 21.02.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 4/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12641
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BauR 1986, 313
- NJW 1986, 2774-2775 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1986, 917 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Eine Teilungsgenehmigung für ein Außenbereichsgrundstück (Abs. 1 Nr. 3)ist nicht notwendig bei einem Nutzungszweck, für den Planfeststellung nach § 38 BBauG notwendig ist, außer wenn das Grundstück bebaut ist.
Die Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für ein bebautes Grundstück erstreckt sich nicht auf planfeststellungsbedürftige Nutzung, die mit der Teilung bezweckt ist.