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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.02.1986, Az.: BVerwG 4 C 4/84

Teilungsgenehmigung; Grundstück im Außenbereich; Nutzungszweck; Planfeststellung; Bebauung des Grundstücks; Bindungswirkung; Nutzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.02.1986
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 4/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12641
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BauR 1986, 313
  • NJW 1986, 2774-2775 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 917 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Eine Teilungsgenehmigung für ein Außenbereichsgrundstück (Abs. 1 Nr. 3)ist nicht notwendig bei einem Nutzungszweck, für den Planfeststellung nach § 38 BBauG notwendig ist, außer wenn das Grundstück bebaut ist.

Die Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für ein bebautes Grundstück erstreckt sich nicht auf planfeststellungsbedürftige Nutzung, die mit der Teilung bezweckt ist.