§ 20 WoFG - Gesamteinkommen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Amtliche Abkürzung
- WoFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2330-32
1Maßgebendes Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts. 2Gesamteinkommen des Haushalts im Sinne dieses Gesetzes ist die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge nach § 24. 3Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.