Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.06.1985, Az.: 3 StR 191/85
Steuerstraftäter; Steuern; Streben nach Gewinn; Gewinnsucht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.06.1985
- Aktenzeichen
- 3 StR 191/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11848
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1985, 558
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Steuerstraftäter verkürzen grob eigennützig die Steuern, wenn sie neben dem vorhandenen Streben nach Gewinn in besonders anstößigem Maße und mit steigender krimineller Energie sich von ihrer Gewinnsucht nach eigenen Vorteilen leiten lassen.
Vgl. hierzu:
BGH NJW 1985, 208