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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.01.1983, Az.: IX ZR 95/81

Ehegatte; Gesamtes Vermögen; Erfüllung; Bürgschaftsverpflichtung; Zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.01.1983
Aktenzeichen
IX ZR 95/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12713
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1983, 455
  • ZIP 1983, 276-278

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Selbst wenn der Ehegatte sich über den Wert seines gesamten Vermögens hinaus verbürgt hat, also sein ganzes Vermögen zur Erfüllung herangezogen werden müßte, stellt die Begründung dieser Bürgschaftsverpflichtung noch kein zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft iSd § 1365 Abs. 1 BGB dar.