Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.01.1983, Az.: IX ZR 95/81
Ehegatte; Gesamtes Vermögen; Erfüllung; Bürgschaftsverpflichtung; Zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.01.1983
- Aktenzeichen
- IX ZR 95/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12713
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- FamRZ 1983, 455
- ZIP 1983, 276-278
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Selbst wenn der Ehegatte sich über den Wert seines gesamten Vermögens hinaus verbürgt hat, also sein ganzes Vermögen zur Erfüllung herangezogen werden müßte, stellt die Begründung dieser Bürgschaftsverpflichtung noch kein zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft iSd § 1365 Abs. 1 BGB dar.