Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 15.12.1978, Az.: 6 ABR 93/77

Recht des Betriebsrats; Beisitzer der Arbeitnehmerseite; Betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle; Honorarvereinbarung; Honorarzusage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.12.1978
Aktenzeichen
6 ABR 93/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10098
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stuttgart 09.11.1976 - 11 BV 4/76
LAG Stuttgart 21.07.1977 - 1b Ta BV 2/77

Fundstellen

  • BB 1979, 1242
  • DB 1979, 109 (Kurzinformation)
  • DB 1979, 1800-1801 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Recht des Betriebsrats zur Bestellung der Beisitzer der Arbeitnehmerseite einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle schließt die Befugnis ein, mit dem betreffenden (betriebsfremden) Beisitzer eine Honorarvereinbarung zu treffen, soweit geeignete Beisitzer anders nicht zu gewinnen sind.

2. Die Kosten, welche durch die Honorarzusage des Betriebsrats für die von ihm zu bestellenden Beisitzer der Einigungsstelle entstehen können, sind Kosten dieses besonderen betriebsverfassungsrechtlichen Organs. Sie sind vom Arbeitgeber zu tragen.