Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1973, Az.: 2 AZR 378/72
Fristlose Arbeitgeberkündigung; Frist; Form; Kündigungsschutzklage; Leistungsklage; Feststellungsantrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.06.1973
- Aktenzeichen
- 2 AZR 378/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10178
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 29.06.1972 - 2 Sa 29/72
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1973, 2100 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Im Falle der fristlosen Arbeitgeberkündigung genügt der Arbeitnehmer den Erfordernissen an Frist und Form der Kündigungsschutzklage , wenn er innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist eine Leistungsklage erhebt, zugleich zum Ausdruck bringt, daß er die Unwirksamkeit der Kündigung geltend mache, und den Feststellungsantrag im erstinstanzlichen Verfahren -- wenn auch nach Ablauf der Klagefrist -- nachholt.