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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.09.1981, Az.: VIII ZB 48/81

Versehen; Kanzleiangestellte; Entlastung; Rechtsanwalt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.09.1981
Aktenzeichen
VIII ZB 48/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12294
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Für die Entlastung eines Rechtsanwalts bei Versehen von Kanzleiangestellten kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die mit der Fristwahrung im Einzelfall betraute Angestellte der Aufsicht des Anwalts aufgrund eines mit ihm bestehenden Dienstverhältnisses unterstellt war. Es reicht grundsätzlich aus, wenn der Anwalt gegenüber der Angestellten weisungsbefugt war und sich von ihrer Zuverlässigkeit überzeugen konnte.