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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.07.1977, Az.: 1 AZR 376/74

Anspruch auf Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit; Betriebsratsmitglied; Außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.07.1977
Aktenzeichen
1 AZR 376/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10095
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 12.02.1974 - AZ: 11 Sa 842/73

Fundstellen

  • BAGE 29, 242 - 246
  • DB 1977, 2101-2102 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1977, 806-807

Amtlicher Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied, das aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Betriebszeit Betriebsratsarbeit durchführen muß, hat nach § 37 Abs. 3 BetrVG nur Anspruch auf Arbeitsbefreiung, die der tatsächlich für die Betriebsratstätigkeit aufgewandten Zeit entspricht. Die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit gilt nicht als zusätzliche Arbeitszeit, die entsprechend den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften wie Mehrarbeit anzusehen wäre.