Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.07.1977, Az.: 1 AZR 376/74
Anspruch auf Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit; Betriebsratsmitglied; Außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.07.1977
- Aktenzeichen
- 1 AZR 376/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10095
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf - 12.02.1974 - AZ: 11 Sa 842/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 29, 242 - 246
- DB 1977, 2101-2102 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1977, 806-807
Amtlicher Leitsatz
Ein Betriebsratsmitglied, das aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Betriebszeit Betriebsratsarbeit durchführen muß, hat nach § 37 Abs. 3 BetrVG nur Anspruch auf Arbeitsbefreiung, die der tatsächlich für die Betriebsratstätigkeit aufgewandten Zeit entspricht. Die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit gilt nicht als zusätzliche Arbeitszeit, die entsprechend den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften wie Mehrarbeit anzusehen wäre.