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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.02.1993, Az.: 2 StR 410/92

Erpressung; Bereicherung; Persönlichkeitsrecht; Vermögensvermehrung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.02.1993
Aktenzeichen
2 StR 410/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 11982
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1993, 703
  • Kriminalistik 1993, 477
  • NJW 1993, 1484-1485 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1993, 282 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Bereicherung i. S. des § 253 StGB liegt auch dann vor, wenn die Angeklagten davon ausgehen, daß sie den entsprechenden Wert ohnehin in ihrem Vermögen halten und dadurch, daß sie ihn sich - durch Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Dritten - abkaufen ließen, keine Vermögensvermehrung eingetreten sei.