Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.02.1993, Az.: 2 StR 410/92
Erpressung; Bereicherung; Persönlichkeitsrecht; Vermögensvermehrung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.02.1993
- Aktenzeichen
- 2 StR 410/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 11982
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AfP 1993, 703
- Kriminalistik 1993, 477
- NJW 1993, 1484-1485 (Volltext mit amtl. LS)
- NStZ 1993, 282 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Bereicherung i. S. des § 253 StGB liegt auch dann vor, wenn die Angeklagten davon ausgehen, daß sie den entsprechenden Wert ohnehin in ihrem Vermögen halten und dadurch, daß sie ihn sich - durch Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Dritten - abkaufen ließen, keine Vermögensvermehrung eingetreten sei.