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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.08.1963, Az.: 1 AZR 497/62

Mutterschutz; Beschäftigungsverbot; Akkordverbot

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.08.1963
Aktenzeichen
1 AZR 497/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10055
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 21.09.1962 - 4 Sa 71/62

Fundstellen

  • BAGE 14, 304 - 312
  • DB 1963, 1123 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1963, 1775-1776 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 467-470 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine werdende Mutter, der vom Arzt die Weiterarbeit im Akkord verboten wird (individuelles Beschäftigungsverbot) und die daraufhin die gleiche Arbeit wie vorher im Zeitlohn weiterverrichtet, hat Anspruch auf den Mutterschutzlohn nach § 10 Abs. 1 MuSchG, d. h. auf Zahlung mindestens des Durchschnittsverdienstes der letzten dreizehn vor dem Beschäftigungsverbot liegenden Wochen.