Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.05.1970, Az.: 1 AZR 336/69
Gefahrgeneigte Arbeit; Lastkraftwagenfahrer
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.05.1970
- Aktenzeichen
- 1 AZR 336/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10059
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 03.07.1969 - 3 Sa 201/68
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1970, 1547-1548 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1970, 1791 (Volltext)
- VersR 1970, 962-963 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Fahren eines Lastkraftwagens ist nicht in jedem Fall eine gefahrgeneigte Arbeit. Es kommt dabei auf die jeweilige Situation an.
2. Tarifliche Ausschlußfristen sind stets von Amts wegen zu beachten, ohne daß eine Partei sich darauf berufen muß.