Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.06.1958, Az.: 2 AZR 188/55
Berufungsinstanz; Widerklage; Sachdienlichkeit der Zulassung; Ermessensgrenzen; Rechtsfindungsgrundsätze; Beweislastregeln
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.06.1958
- Aktenzeichen
- 2 AZR 188/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1958, 10078
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 04.03.1955 - 3 LA 849/54
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 529 ZPO
- PraktArbR AGG §§ 64
Amtlicher Leitsatz
1. Wird in der Berufungsinstanz gemäß ZPO § 529 Abs. 4 die Sachdienlichkeit der Zulassung einer Widerklage verneint, so kann das Revisionsgericht nachprüfen, ob das Berufungsgericht den Begriff der Sachdienlichkeit als solchen richtig erkannt und die ihm in ZPO § 529 Abs 4 eingeräumten Ermessensgrenzen grob verkannt und damit überschritten hat.
2. Die Ermessensgrenzen bei der Verneinung der Sachdienlichkeit der Zulassung einer Widerklage werden überschritten, wenn die Entscheidung des Gerichts auf der fehlerhaften Anwendung allgemeiner Rechtsfindungsgrundsätze beruht, wozu auch die Beweislastregeln gehören.