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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1962, Az.: VI ZR 209/61

Abweichung von Tilgungsreihenfolge; Beziehung einer Geldleistung; Zuordnung durch Schuldner; Erfüllungszweck

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.07.1962
Aktenzeichen
VI ZR 209/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10230
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Celle

Fundstellen

  • MDR 1962, 977 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 23, 245
  • VersR 1962, 837-838 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Kann die gewollte, von der Tilgungsreihenfolge nach § 366 Abs. 2 BGB abweichende Beziehung einer Geldleistung auf einen bestimmten Teil der Schuld nicht ohne weiteres erkannt werden, muß vom Schuldner eine Zuordnung vorgenommen werden und kenntlich gemacht werden, wenn der Erfüllungszweck erreicht werden soll.