Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1962, Az.: VI ZR 209/61
Abweichung von Tilgungsreihenfolge; Beziehung einer Geldleistung; Zuordnung durch Schuldner; Erfüllungszweck
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.07.1962
- Aktenzeichen
- VI ZR 209/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10230
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Celle
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1962, 977 (Volltext mit amtl. LS)
- VRS 23, 245
- VersR 1962, 837-838 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Kann die gewollte, von der Tilgungsreihenfolge nach § 366 Abs. 2 BGB abweichende Beziehung einer Geldleistung auf einen bestimmten Teil der Schuld nicht ohne weiteres erkannt werden, muß vom Schuldner eine Zuordnung vorgenommen werden und kenntlich gemacht werden, wenn der Erfüllungszweck erreicht werden soll.