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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.11.1993, Az.: BVerwG 1 WB 85/92

Vertrauensperson; Versammlung der Vertrauenspersonen; Wehrrecht; Beschwerdeverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.11.1993
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 85/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13019
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Süd Ulm 08.10.1992 - 54 Bla 4/92

Fundstellen

  • BVerwGE 103, 43 - 54
  • NVwZ 1994, 493 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Vertrauenspersonen der Offiziere in Stäben der Verbände und Großverbände bilden keine Versammlung der Vertrauenspersonen auf der Ebene der vorgesetzten Großverbände.

2. Die Vertrauenspersonen der Einheiten eines Verbandes bilden nach § 4 I 1 Nr. 1 SGB eine Versammlung der Vertrauenspersonen nur auf der Ebene des den Einheiten unmittelbar vorgesetzten Verbandes.

3. Für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gem. § 16 SGB ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert worden.