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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.10.1987, Az.: V ZR 140/86

Werkvertrag; Herstellung; Rechtsmißbrauch; Aufwendungen; Zumutbarkeit; Unverhältnismäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.10.1987
Aktenzeichen
V ZR 140/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1988, 547 (Volltext mit amtl. LS)
  • DNotZ 1988, 310-312
  • MDR 1988, 213-214 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 699-700 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1988, 567 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Nach dem in § 633 II 2 und § 251 II BGB ausgedrückten allgemeinen Rechtsgedanken kann auch das Verlangen nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten Zustandes rechtsmißbräuchlich sein, wenn ihm der in Anspruch Genommene nur unter unverhältnismäßigen, billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen könnte.

2. Bei der Frage nach der Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen sind auch andere Umstände als das reine Wertverhältnis, namentlich der Grad des Verschuldens, zu berücksichtigen.