Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.07.1964, Az.: 5 AZR 444/63
Kurze Verjährungsfrist; Wiederkehrende Vergütungsansprüche; Ungerechtfertigte Bereicherung; Geschäftsführung ohne Auftrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.07.1964
- Aktenzeichen
- 5 AZR 444/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10150
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 10.06.1963 - 3 Sa 409/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1964, 1524 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1964, 2178 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die kurze Verjährungsfrist des BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8 und 9 für wiederkehrende Vergütungsansprüche aus geleisteter Arbeit gilt auch dann, wenn die wiederkehrenden Vergütungsansprüche nicht auf Grund eines Arbeitsvertrages, sondern aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung (BGB §§ 812 ff.) oder der Geschäftsführung ohne Auftrag (BGB §§ 677 ff.) geltend gemacht werden.