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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.07.1964, Az.: 5 AZR 444/63

Kurze Verjährungsfrist; Wiederkehrende Vergütungsansprüche; Ungerechtfertigte Bereicherung; Geschäftsführung ohne Auftrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.07.1964
Aktenzeichen
5 AZR 444/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 10.06.1963 - 3 Sa 409/60

Fundstellen

  • DB 1964, 1524 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 2178 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die kurze Verjährungsfrist des BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8 und 9 für wiederkehrende Vergütungsansprüche aus geleisteter Arbeit gilt auch dann, wenn die wiederkehrenden Vergütungsansprüche nicht auf Grund eines Arbeitsvertrages, sondern aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung (BGB §§ 812 ff.) oder der Geschäftsführung ohne Auftrag (BGB §§ 677 ff.) geltend gemacht werden.