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§ 2 ThürSubvG

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Thüringer Subventionsgesetz - ThürSubvG -)
Amtliche Abkürzung
ThürSubvG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
452-1

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Erfurt, den 16. Dezember 1996

Der Präsident des Landtags
Dr. Pietzsch