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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 01.07.1975, Az.: BVerwG 1 C 35/70

Aufenthaltsbeschränkungen; Demonstrationsverbot; Rivalisierende ausländische Gruppen; Polizeiliche Gefahrenabweh

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
01.07.1975
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 35/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10997
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 06.09.1968 - 4 K 1463.67
OVG Nordrhein-Westfalen - 13.01.1970 - AZ: IV A 1375/68

Fundstellen

  • BVerwGE 49, 36
  • NJW 1975, 2158

Amtlicher Leitsatz

1. Die Polizeibehörden sind im Rahmen der Ermächtigungen von AuslG § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 befugt, Vorsorge zu treffen, daß das Bundesgebiet nicht zum Schauplatz für gewalttätige Auseinandersetzungen rivalisierender ausländischer Gruppen gemacht wird (Schah-Besuch 1967).

2. Ob eine Maßnahme vorbeugender polizeilicher Gefahrenabwehr erforderlich ist, beurteilt sich nach dem Sachstand und Erkenntnisstand zu dem Zeitpunkt, in dem sie getroffen werden muß (Fortführung BVerwG, BVerwGE 45, 51 und 47, 31).