Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.10.2012, Az.: 5 StR 495/12
Rücknahme einer Revision
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.10.2012
- Aktenzeichen
- 5 StR 495/12
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2012, 26080
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Berlin - 01.06.2012
Verfahrensgegenstand
Besonders schwerer Raub
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2012 beschlossen:
Tenor:
Auf den Antrag der Nebenklägerin M. wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Juni 2012 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Nebenklägerin ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2012 wirksam zurückgenommen hat.
Sie hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Zur Begründung wird auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 28. September 2012 verwiesen.
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