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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 03.01.1978, Az.: VII B 21/77

Streitwertberechnung; Verfahren über einstweilige Anordnung; Durchführung von Pfändungsmaßnahmen; Zwangsvollstreckung; Bemessungsgrundlage

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
03.01.1978
Aktenzeichen
VII B 21/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10243
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 124, 26 - 26
  • BStBl II 1978, 159
  • DStR 1978, 169 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Der Streitwert des Verfahrens über eine einstweilige Anordnung, in dem sich der Antragsteller gegen die Durchführung von Pfändungsmaßnahmen wendet, ist auf 10 % des Betrages zu bemessen, dessentwegen die Zwangsvollstreckung betrieben wird (Anschluß an BFHE 120, 338)1).

Gründe

1

1) BStBl II 1977 S. 80