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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.05.1972, Az.: 4 AZR 313/71

Bearbeiten von Ersatzansprüchen; Tarifliche Tätigkeitsmerkmale; Rechtliche Prüfung; Geltendmachung; Durchsetzung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.05.1972
Aktenzeichen
4 AZR 313/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10016
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 19.05.1971 - 1 Sa 7/71

Fundstellen

  • AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen
  • DB 1972, 1444 (Volltext)
  • PersV 1976, 279

Amtlicher Leitsatz

1. Unter "Bearbeiten von Ersatzansprüchen" i.S. der BAT/OKK Anl. 1a VergGr Vc (Position 45b) kann nicht jede Tätigkeit verstanden werden, die mit solchen Ansprüchen irgendwie etwas zu tun hat, oder sich als Vorbereitung und Hilfe zur Bearbeitung von Ersatzansprüchen darstellt. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale verlangen vielmehr, daß der betreffende Angestellte alle Arbeiten ausführt, die mit der rechtlichen Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung der Ersatzansprüche verbunden sind.