Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.05.1972, Az.: 4 AZR 313/71
Bearbeiten von Ersatzansprüchen; Tarifliche Tätigkeitsmerkmale; Rechtliche Prüfung; Geltendmachung; Durchsetzung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.05.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 313/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10016
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 19.05.1971 - 1 Sa 7/71
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen
- DB 1972, 1444 (Volltext)
- PersV 1976, 279
Amtlicher Leitsatz
1. Unter "Bearbeiten von Ersatzansprüchen" i.S. der BAT/OKK Anl. 1a VergGr Vc (Position 45b) kann nicht jede Tätigkeit verstanden werden, die mit solchen Ansprüchen irgendwie etwas zu tun hat, oder sich als Vorbereitung und Hilfe zur Bearbeitung von Ersatzansprüchen darstellt. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale verlangen vielmehr, daß der betreffende Angestellte alle Arbeiten ausführt, die mit der rechtlichen Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung der Ersatzansprüche verbunden sind.