Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.12.1977, Az.: 3 AZR 184/76

Verhaltensbedingte Kündigung; Außerordentliche fristlose Kündigung; Wichtiger Grund; Engagement in Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung; Ehrverletzung bei der Wahlwerbung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.12.1977
Aktenzeichen
3 AZR 184/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10074
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 23.01.1976 - 4 Sa 483/75

Fundstellen

  • DB 1978, 1038-1039 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1978, 1874-1875 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung sein, wenn ein Arbeitnehmer bei der Werbung für die Wahl zum Betriebsrat die Ehre anderer schwerwiegend verletzt und dabei gleichzeitig parteipolitisch mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung agiert.