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§ 38 SpkG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Hessisches Sparkassengesetz
Redaktionelle Abkürzung
SpkG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
54-9

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1955 in Kraft. (1)

(1) Amtl. Anm.:

Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 10. November 1954.