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§ 3 LOG - Oberste Landesbehörden

Bibliographie

Titel
Landesorganisationsgesetz (LOG)
Amtliche Abkürzung
LOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
200-2

Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Ministerien.