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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.01.1996, Az.: 2 BvR 589/92

Besitznachweis; Einziehung; Tiere; Pflanzen; Vermarktungsgebot

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.01.1996
Aktenzeichen
2 BvR 589/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12459
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1997, 1434 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1997, 159-160 (Volltext mit red. LS)
  • NuR 1996, 400-402 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die in § 22 IV BNatSchG der Behörde erteilte Ermächtigung zur Einziehung von Tieren und Pflanzen, für die ein erforderlicher Besitznachweis nicht erbracht wird, und das Vermarktungsverbot gemäß § 12 BArtSchVO sind verfassungsgemäß.