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Bundessozialgericht
Urt. v. 09.09.1982, Az.: 11 RA 70/81

Ausbildungsabschnitt; Fachschulausbildung; Prüfung; Beschäftigungszeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
09.09.1982
Aktenzeichen
11 RA 70/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10843
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 05.04.1979 - S 16 An 1100/77
LSG München 22.04.1981 - L 13 An 259/79

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1259 Nr 69

Amtlicher Leitsatz

1. Ein praktischer Ausbildungsabschnitt ist auch dann keine Zeit einer Fachschulausbildung, wenn er mit einer solchen zu einer Gesamtausbildung mit einer später sich auf beide Abschnitte beziehenden Prüfung verbunden ist.

2. Im Gebiet der Freien Stadt Danzig zurückgelegte Zeiten sind nach Maßgabe des deutsch-polnischen Abkommens vom 9.10.75 anzurechnen, wenn sie nach polnischem Recht als Beschäftigungszeiten oder gleichgestellte Zeiten anrechenbar sind (Fortführung von BSG 12.08.1982 11 RA 58/81).