Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.04.1981, Az.: VIII ZR 184/80
Finanzierter Abzahlungskauf; Anwendbarkeit; Bewegliche Sache; Vermittlung; Möglichkeit anderweitiger Finanzierung; Kreditsicherung des Kaufpreises
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.04.1981
- Aktenzeichen
- VIII ZR 184/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12561
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 6 AbzG
Fundstellen
- MDR 1981, 1010 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 1960-1961 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Verpflichtet sich der Verkäufer einer beweglichen Sache, notfalls die Kreditsicherung des Kaufpreises nach Art eines finanzierten Abzahlungskaufs zu vermitteln, so ist § 6 AbzG auch dann anwendbar, wenn dem Käufer im Vertrag die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zunächst um eine anderweitige Finanzierung zu bemühen.