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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.04.1981, Az.: VIII ZR 184/80

Finanzierter Abzahlungskauf; Anwendbarkeit; Bewegliche Sache; Vermittlung; Möglichkeit anderweitiger Finanzierung; Kreditsicherung des Kaufpreises

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.04.1981
Aktenzeichen
VIII ZR 184/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12561
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 1010 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1960-1961 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verpflichtet sich der Verkäufer einer beweglichen Sache, notfalls die Kreditsicherung des Kaufpreises nach Art eines finanzierten Abzahlungskaufs zu vermitteln, so ist § 6 AbzG auch dann anwendbar, wenn dem Käufer im Vertrag die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zunächst um eine anderweitige Finanzierung zu bemühen.