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§ 4 MFG Hamburg - Grundstücksbereitstellung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Amtliche Abkürzung
MFG Hamburg
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
707-1

(1) Bei der Erschließung größerer Gewerbe- und Wohnbauflächen sollen planerische Vorkehrungen einen angemessenen Teil für die Ansiedlung von Klein- und Mittelbetrieben sichern.

(2) In Neubau- und Sanierungsgebieten sollen die beteiligten Behörden, soweit Hamburg ganz oder teilweise Grundeigentümer ist, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung nach Lage und Bedarf geeigneter Klein- und Mittelbetriebe Sorge tragen.