Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.11.1985, Az.: BVerwG 8 C 41/84
Beitragspflicht; Tatsächlicher Anfall der Kosten; Beitragssatz; Artzuschlag; Unbeplante Gebiete; Gewerblich genutzte Grundstücke; Industriell genutzte Grundstücke
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.11.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 41/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12358
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BRS 43 Nr. 239
- NVwZ 1986, 299-303 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Leitsatz zu A
Das Entstehen der Beitragspflicht bemißt sich nach Maßgabe der Kosten, die tatsächlich angefallen sind, wenn ein Beitragssatz aus Rechtsgründen unanwendbar ist.
Leitsatz zu B
Belastung mit einem Artzuschlag ist auch in unbeplanten Gebieten für tatsächlich gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke möglich.