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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.02.1987, Az.: 1 StR 5/87

Fortsetzungstat; Einzelakte; Strafverfolgung; Wirksamer Antrag

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.02.1987
Aktenzeichen
1 StR 5/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12036
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 624 (Kurzinformation)
  • StV 1987, 343
  • wistra 1987, 218

Amtlicher Leitsatz

Sind bei einer fortgesetzten Tat Einzelakte nur auf Antrag verfolgbar, so können nur diejenigen Einzelakte in die Strafverfolgung einbezogen werden, hinsichtlich derer ein wirksamer Antrag gestellt worden ist.