Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.11.1980, Az.: IVb ZR 621/80

Zustellung; Zustellungsurkunde; Unterschrift; Fehlende Unterschrift; Unvollständige Zustellungsurkunde

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.11.1980
Aktenzeichen
IVb ZR 621/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 12046
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1981, 651 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1981, 394 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 874-875 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist eine Zustellungsurkunde versehentlich nicht unterschrieben worden, kann die Unterschrift mit dem Zugang der Urkunde beim Gericht nicht mehr wirksam nachgeholt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn das Versehen von der Geschäftsstelle nach Rückkehr der Zustellungsurkunde bemerkt und die unvollständige Urkunde zur Vervollständigung sogleich an die Postanstalt zurückgesandt worden ist.