Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.11.1980, Az.: IVb ZR 621/80
Zustellung; Zustellungsurkunde; Unterschrift; Fehlende Unterschrift; Unvollständige Zustellungsurkunde
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 26.11.1980
- Aktenzeichen
- IVb ZR 621/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 12046
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DVBl 1981, 651 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1981, 394 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 874-875 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ist eine Zustellungsurkunde versehentlich nicht unterschrieben worden, kann die Unterschrift mit dem Zugang der Urkunde beim Gericht nicht mehr wirksam nachgeholt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn das Versehen von der Geschäftsstelle nach Rückkehr der Zustellungsurkunde bemerkt und die unvollständige Urkunde zur Vervollständigung sogleich an die Postanstalt zurückgesandt worden ist.