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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.05.1960, Az.: VI ZR 119/59

Motorrad auf der Fahrbahn; Defekter Motor; Betrieb eines Fahrzeugs

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.05.1960
Aktenzeichen
VI ZR 119/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10350
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VRS 19, 83

Redaktioneller Leitsatz

Ein Motorrad, dessen Motor nicht in Gang zu bringen war und auf die Fahrbahn geschoben wurde, befindet sich in Betrieb (siehe auch OLG Oldenburg vom 26. 2. 1964, DAR 1964, 341).