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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 10.07.1989, Az.: 2 BvR 501/86

Asylrecht; Politisches Asyl; Strafverfolgung; Bürgerkrieg; Terroristisch

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
10.07.1989
Aktenzeichen
2 BvR 501/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 18636
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 80, 315 - 353
  • DVBl 1990, 101-106 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1990, 151-156 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Leitsatz der Redaktion:

1. Maßnahmen der staatlichen Strafverfolgung begründen Asylrecht, wenn der Betroffene härtere Strafen erleidet, als ein politisch nicht motivierter Straftäter.

2. Innerhalb eines Bürgerkrieges begründen Maßnahmen zur Herrschaftssicherung ein Asylrecht.

3. Maßnahmen, die allein die Abwehr von terroristischen Aktivitäten verfolgen, begründen kein Asylrecht.

Hinweis:

Zur Frage politischer Verfolgung in Bürgerkriegssituation: BVerfG, NVwZ 1991, 359.