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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.03.1973, Az.: III ZR 69/70

Amtspflicht; Katasteramt; Flurkarte; Abzeichnung einer Flurkarte; Amtspflichtverletzung; Fehlerhafte Parzellengrenzangabe; Katasterkarte; Verjährung; Falscheintragung; Bekanntgabe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.03.1973
Aktenzeichen
III ZR 69/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11063
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1973, 794 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1973, 566-567 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 1077 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1973, 617-619 (Volltext mit red. LS)
  • VerwRspr 24, 987 - 992

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Pflichten eines Katasterbeamten bei Erteilung einer Abzeichnung der Flurkarte.

2. Schadenersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung wegen der Eintragung einer fehlerhaften Parzellengrenzangabe in einer Flurkarte (Katasterkarte) verjähren spätestens mit Ablauf von 30 Jahren nach Vornahme der Eintragung, auch wenn die Falscheintragung während dieser Zeit nicht nach außen bekanntgeworden ist.