Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.03.1966, Az.: 1 BvR 675/65
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Aussetzung des Haftbefehls; Verletzung Grunsatzes der Verhältnismäßigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 16.03.1966
- Aktenzeichen
- 1 BvR 675/65
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1966, 12297
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Frankfurt/M.
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1966, 772
Redaktioneller Leitsatz
Leitsatz der Redaktion:
Wenn die Möglichkeit einer Aussetzung des Haftbefehls verneint wird und bei Anwendung des § 112 Abs. 4 StPO eine dahingehende Prüfung unterlassen wird, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.