Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.06.1976, Az.: BVerwG 5 C 39/74
Hilfeempfänger; Raubbau an Gesundheit; Bemessung der Sozialhilfe; Mehrbedarfszuschlag; Anzeigepflicht; Bewilligungsbescheid
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 24.06.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 39/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11272
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 115 Abs. 2 S. 1 BSHG
- § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I
Fundstellen
- BVerwGE 51, 55
- DÖV 1977, 410
Amtlicher Leitsatz
1. Einkommen, das ein Hilfeempfänger unter Raubbau an seiner Gesundheit erzielt, ist nicht aus diesem Grunde bei der Bemessung der Sozialhilfe von der Anrechnung auszunehmen. Es ist dem Hilfeempfänger auch nicht uneingeschränkt als Mehrbedarfszuschlag zu belassen.
2. Zum Rechtscharakter und zur gerichtlichen Überprüfbarkeit von Hinweisen, mit denen der Träger der Sozialhilfe allgemein und formularmäßig die nach dem Gesetz bestehende Anzeigepflicht erläutert und die er Bewilligungsbescheiden beifügt.