Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.10.1980, Az.: 4 AZN 269/80

Geltungsbereich eines Tarifvertrages; Bezirk des Landesarbeitsgerichts; Wiederholung einer bestimmten Tarifnorm; Kündigungsfrist; Urlaub; Gratifikationen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.10.1980
Aktenzeichen
4 AZN 269/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10086
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 28.04.1980 - 20 Sa 190/80

Fundstellen

  • AP Nr. 10 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz
  • DB 1981, 328 (amtl. Leitsatz)
  • EzA § 72a ArbGG 1979 Nr. 18

Amtlicher Leitsatz

Der Geltungsbereich eines Tarifvertrages erstreckt sich auch dann nicht über den Bezirk des Landesarbeitsgerichts hinaus (ArbGG § 72a Abs. 1 Nr. 2),wenn eine bestimmte Tarifnorm in anderen Tarifverträgen außerhalb des Landesarbeitsgerichtsbezirks wiederholt wird. Ob etwas anderes gilt, wenn bestimmte Regelungsbereiche (Kündigungsfrist, Urlaub, Gratifikationen) übereinstimmend in verschiedenen Tarifbereichen geregelt werden, bleibt offen.