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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.06.1983, Az.: BVerwG 1 D 112/82

Strafverfahren; Disziplinarverfahren; Disziplinarmaß; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Dienstentfernung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.06.1983
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 112/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11618
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Frankfurt 28.09.1982 - XII VL 18/82

Fundstelle

  • BVerwGE 76, 87 - 89

Amtlicher Leitsatz

1. Ist im Disziplinarverfahren die Berufung auf das Disziplinarmaß beschränkt, so kann das Verfahren fortgesetzt werden, obwohl ein sachgleiches Strafverfahren noch anhängig ist.

2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nicht entgegen, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist.