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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.03.1983, Az.: BVerwG 6 P 30/82

Vertrauensmann der Schwerbehinderten; Anfechtung der Wahl; Öffentlicher Dienst; Personalvertretungssachen; Anfechtungsbefugnis

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
17.03.1983
Aktenzeichen
BVerwG 6 P 30/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11804
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Mannheim 08.06.1982 - 15 S 424/82

Fundstelle

  • VR 1983, 267

Amtlicher Leitsatz

Für die Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten ist im Bereich des öffentlichen Dienstes das Verfahren zur Fachkammer und zum Fachsenat für Personalvertretungssachen eröffnet. Dem Personalrat steht in diesem Falle eine Anfechtungsbefugnis nicht zu.