Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.04.1989, Az.: 3 StR 83/89
Mord; Heimtücke; Tötung; Vorbereitung der Straftat; Ausführung der Tat
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.04.1989
- Aktenzeichen
- 3 StR 83/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11893
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1989, 364
Amtlicher Leitsatz
Bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat kann das Heimtückische gerade in den Vorkehrungen liegen, die der Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, falls sie bei der Ausführung der Tat noch fortwirken.