Bundessozialgericht
Urt. v. 08.07.1965, Az.: 12/4 RJ 130/60
Ansprüche des Sozialhilfeträgers; Ansprüche gegen Rentenversicherungsträger; Zulässigkeit der Sprungsrevision; Einwilligung des Versicherten
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 08.07.1965
- Aktenzeichen
- 12/4 RJ 130/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10193
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 23, 168
- SozR Nr 19 zu § 161 SGG
Amtlicher Leitsatz
Macht der Träger der Sozialhilfe gemäß RVO § 1538 den Anspruch des von ihm unterstützten Versicherten gegen den Träger der Rentenversicherung geltend, so ist für die Zulässigkeit der Sprungrevision des verurteilten Versicherungsträgers auch die Einwilligung des beigeladenen Versicherten erforderlich.