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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.07.1965, Az.: 12/4 RJ 130/60

Ansprüche des Sozialhilfeträgers; Ansprüche gegen Rentenversicherungsträger; Zulässigkeit der Sprungsrevision; Einwilligung des Versicherten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.07.1965
Aktenzeichen
12/4 RJ 130/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 23, 168
  • SozR Nr 19 zu § 161 SGG

Amtlicher Leitsatz

Macht der Träger der Sozialhilfe gemäß RVO § 1538 den Anspruch des von ihm unterstützten Versicherten gegen den Träger der Rentenversicherung geltend, so ist für die Zulässigkeit der Sprungrevision des verurteilten Versicherungsträgers auch die Einwilligung des beigeladenen Versicherten erforderlich.