Bundesgerichtshof
Beschl. v. 13.05.1992, Az.: 5 StR 440/91
Eigenkapitalausstattung des Subventionsnehmers als subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug durch nichtbewirkte Einlagen auf das erhöhte Stammkapital
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.05.1992
- Aktenzeichen
- 5 StR 440/91
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 11960
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Berlin - 17.09.1990
Rechtsgrundlagen
- § 264 Abs. 7 StGB
- § 244 Abs. 2 StPO
- § 2 Abs. 1 SubvG
Verfahrensgegenstand
Subventionsbetrug
Tenor:
- 1.
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 1990 jeweils im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.
- 2.
Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
- 3.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BGH - 13.05.1992 - AZ: 5 StR 254/87