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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 13.05.1992, Az.: 5 StR 440/91

Eigenkapitalausstattung des Subventionsnehmers als subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug durch nichtbewirkte Einlagen auf das erhöhte Stammkapital

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.05.1992
Aktenzeichen
5 StR 440/91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 11960
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin - 17.09.1990

Verfahrensgegenstand

Subventionsbetrug

Tenor:

  1. 1.

    Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 1990 jeweils im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.

  2. 2.

    Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.

  3. 3.

    Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 13.05.1992 - AZ: 5 StR 254/87