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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 15.06.1976, Az.: 1 ABR 81/74

Aufwendungen; Lebensführungskosten; Kostenerstattung; Kosten; Schulungsveranstaltung; Betriebsratsmitglieder

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.06.1976
Aktenzeichen
1 ABR 81/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 10088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Lüneburg 11.09.1973 - BV 6/73
LAG Hannover 30.01.1974 - 3 TaBV 61/73

Fundstelle

  • AP Nr 12 zu § 40 BetrVG 1972

Amtlicher Leitsatz

Zusätzliche Aufwendungen für Getränke, Rauchwaren usw. gehören zu den Kosten der persönlichen Lebensführung und sind deshalb auch dann nicht als Kosten i. S. des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, wenn sie anläßlich einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder entstanden sind.