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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.11.1980, Az.: 6 AZR 210/80

Wiederaufnahme; Urteilsaufhebung; Restitutionsgrund; Zustimmungsbescheid; Hauptfürsorgestelle; Kündigung eines Schwerbehinderten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.11.1980
Aktenzeichen
6 AZR 210/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10174
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 20.12.1979 - 3 Sa 76/79

Fundstellen

  • DB 1981, 1141-1142 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1981, 524 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 2023

Amtlicher Leitsatz

Der Restitutionsgrund des § 580 Nr. 6 ist gegeben, wenn der Zustimmungsbescheid der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten nach § 12 SchwbG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben wird, zuvor aber das ArbG wegen der Zustimmung die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt hat.