Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.07.2007, Az.: StB 32/07
Zulässigkeit eines Antrages auf eine gerichtliche Entscheidung bzgl. der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zeugenladung; Folgen eines Hinweises auf der Rückseite der Ladungsverfügung in einem vorgedruckten Text in der Art einer Rechtsbelehrung auf die allgemein möglichen gesetzlichen Folgen eines unentschuldigten Ausbleibens; Möglichkeit eines Eingriffscharakters bei einem bloßen Hinweis
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 26.07.2007
- Aktenzeichen
- StB 32/07
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2007, 35829
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Verfahrensgegenstand
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u. a.;
hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 161 a Abs. 3 StPO der Zeuginnen B. (vormals: A. ) und R.
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: BGH - 26.07.2007 - AZ: StB 31/07
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 26. Juli 2007
beschlossen:
Tenor:
Die Anträge der Zeuginnen R. und B. auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zeugenvorladungen des Generalbundesanwalts vom 11. Juli 2007 werden als unzulässig verworfen.