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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.07.2007, Az.: StB 32/07

Zulässigkeit eines Antrages auf eine gerichtliche Entscheidung bzgl. der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zeugenladung; Folgen eines Hinweises auf der Rückseite der Ladungsverfügung in einem vorgedruckten Text in der Art einer Rechtsbelehrung auf die allgemein möglichen gesetzlichen Folgen eines unentschuldigten Ausbleibens; Möglichkeit eines Eingriffscharakters bei einem bloßen Hinweis

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.07.2007
Aktenzeichen
StB 32/07
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 35829
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u. a.;
hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 161 a Abs. 3 StPO der Zeuginnen B. (vormals: A. ) und R.

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 26.07.2007 - AZ: StB 31/07

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 26. Juli 2007
beschlossen:

Tenor:

Die Anträge der Zeuginnen R. und B. auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zeugenvorladungen des Generalbundesanwalts vom 11. Juli 2007 werden als unzulässig verworfen.