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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.09.1971, Az.: 1 AZR 88/71

Einmallohnzahlung; Entgeltermittlung; Pauschalleistung; Lohnvorauszahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.09.1971
Aktenzeichen
1 AZR 88/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 07.01.1971 - 4 Sa 724/70

Fundstellen

  • BAGE 23, 436 - 444
  • BB 1972, 176

Amtlicher Leitsatz

1. Einmalige Zuwendungen aus besonderem, von der laufenden Arbeitsleistung getrennten Anlaß sind bei der Berechnung des Arbeitsentgeltes für Fehlzeiten nach der sog. Bezugsmethode auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie während dieser Bezugsperiode anfallen.

2. Ob eine in pauschaler Form erfolgende Einmallohnzahlung bei der Entgeltermittlung nach der Bezugsmethode zu berücksichtigen ist, hängt allein davon ab, für welchen Zeitraum die Arbeitsleistungen in pauschaler Form abgegolten werden sollen. Es ist ohne Bedeutung, ob die Fälligkeit der Pauschalleistung in den Bezugszeitraum fällt.

3. Die nach dem Abkommen über die einmalige Zahlung vom 2. Oktober 1969 in der Druckindustrie zu gewährende Pauschalleistung ist keine pauschale Lohnvorauszahlung.