Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.09.1971, Az.: 1 AZR 88/71
Einmallohnzahlung; Entgeltermittlung; Pauschalleistung; Lohnvorauszahlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.09.1971
- Aktenzeichen
- 1 AZR 88/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10094
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 07.01.1971 - 4 Sa 724/70
Rechtsgrundlagen
- § 2 LohnFG
- § 8 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 1969
- Abkommen über die einmalige Zahlung vom 2. Oktober 1969 für
- die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie
Fundstellen
- BAGE 23, 436 - 444
- BB 1972, 176
Amtlicher Leitsatz
1. Einmalige Zuwendungen aus besonderem, von der laufenden Arbeitsleistung getrennten Anlaß sind bei der Berechnung des Arbeitsentgeltes für Fehlzeiten nach der sog. Bezugsmethode auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie während dieser Bezugsperiode anfallen.
2. Ob eine in pauschaler Form erfolgende Einmallohnzahlung bei der Entgeltermittlung nach der Bezugsmethode zu berücksichtigen ist, hängt allein davon ab, für welchen Zeitraum die Arbeitsleistungen in pauschaler Form abgegolten werden sollen. Es ist ohne Bedeutung, ob die Fälligkeit der Pauschalleistung in den Bezugszeitraum fällt.
3. Die nach dem Abkommen über die einmalige Zahlung vom 2. Oktober 1969 in der Druckindustrie zu gewährende Pauschalleistung ist keine pauschale Lohnvorauszahlung.