Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.06.1983, Az.: III ZR 157/82
Rechtsanwalt; Gegner des Auftraggebers; Mahnung; Kündigung; Vergütung; Gebühr
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.06.1983
- Aktenzeichen
- III ZR 157/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12617
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 120 Abs. 1 BRAGO
Fundstellen
- MDR 1984, 127 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 2451-2453 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wenn ein Rechtsanwalt an den Gegner seines Auftraggebers nur ein Schreiben einfacher Art wie eine Mahnung oder eine Kündigung gerichtet hat, kann er statt der in § 120 I BRAGO für eine solche Tätigkeit vorgesehenen Vergütung eine Gebühr nach § 117 BRAGO verlangen, wenn der erteilte Auftrag weiter ging.