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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.06.1982, Az.: VI ZR 179/80

Feststellungsurteil; Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Einwendung; Tatsachenverhandlung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.06.1982
Aktenzeichen
VI ZR 179/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12451
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 47 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 2257-2258 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1982, 877

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils läßt die Berücksichtigung von Einwendungen nicht zu, die sich auf den festgestellten Anspruchs beziehen und sich auf Tatsachen stützen, die schon zur Zeit der letzten Tatsachenverhandlung vorgelegen haben.